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Häufig gestellte Fragen

Dies ist von Fall zu Fall unterschiedlich. In einigen Fällen erhalten die Geschädigten bereits nach 3 Tagen das Geld. In der Regel erfolgt die Auszahlung nach 4 Wochen. Wohingegen es bei ausländischen Versicherungen auch 2 bis 3 Monate dauern kann.

Wir versenden das Gutachten noch am selben Tag der Schadenaufnahme.

Mit einem unabhängigen und somit neutralen Sachverständiger, welche nicht für die Versicherung arbeitet.
Darüber hinaus steht Ihnen das Recht zu. Somit kann ein besseres Gutachten durchgeführt werden, welches für Sie vorteilhaft sein kann, bzw. ist.

Das Gutachten ist für Sie kostenlos, wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind.

Die Kosten werden von der Versicherung des Unfallverursachers getragen.

Nein, Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir übernehmen die gesamte Schadensabwicklung.

NEIN! Ihn steht das Recht zu, einen unabhängigen Gutachter zu engagieren.
Die entstehenden Kosten werden von der gegnerischen Versicherung vollständig übernommen!

Nein. Als Unfallopfer müssen Sie ihre Versicherung nicht informieren. Als Unfallverursacher hingegen schon.

Ob Sie nach einem Unfall einen Fachanwalt für das Verkehrsrecht benötigen oder nicht, hängt ganz von der Situation ab. Unser Kfz Sachverständiger wird Ihnen nach der Schadensbegutachtung auch diese Frage beantworten. Aktiva Gutachten verfügt über ein breites Netzwerk an erfahrenen Fachanwälten für Verkehrsrecht.

  • Reparaturkosten
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Wertminderung/Werterhöhung
  • Reparaturdauer/Wiederbeschaffungsdauer
  • Nutzungsausfall
  • Schadenkalkulation inkl. Lichtbildanlage
  • Diese Entscheidung hängt ganz von Ihnen ab. Bei der fiktiven Abrechnung wird Ihnen keine Umsatzsteuer bezahlt. Ebenfalls weigern sich die Versicherungen hier für Verbringungskosten aufzukommen. Sie haben die Wahl, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen oder Bargeld zu nehmen. Das Fahrzeug können Sie auch später reparieren und die Umsatzsteuer beanspruchen.