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HAFTPFLICHTSCHADEN I KASKOSCHADEN I TEILKASKO I BAGATELLSCHADEN

 Kfz Haftpflichtschaden – Sie tragen am Unfall keine Schuld

Tragen Sie keine Schuld am Unfall und ist Ihnen der Unfallverursacher bekannt? Dann handelt es sich für Sie um einen klassischen Kfz Haftpflichtschadenfall. Um ein Schadensgutachten erstellen zu lassen, können Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Sie wählen diesen selbst aus. Die Kosten hierfür, trägt die gegnerische Versicherung. Diese tritt laut Gesetz für Ihre Schadenersatzforderung ein, da ein Kfz-Haftpflichtschaden genau in den Bereich des Schadensersatzrecht fällt. Als Geschädigter haben Sie eine vielzahl von Möglichkeiten, die Schadensteuerung zu gestalten und somit den Ton anzugeben. Die regulierende Versicherung hingegen, hat nur eine begrenzte Möglichkeit der Schadensteuerung. Für die eigene Versicherung erfolgt keine Änderung und auch keine Hochstufung Ihres Versicherungsbeitrages.

                                   

 Kfz Kaskoschaden – Sie tragen am Unfall Schuld

 

Tragen Sie die Schuld an einem Autounfall? Dann handelt es sich um einen Kaskoschaden. Für die eigene Schadensregulierung tritt Ihre Kaskoversicherung ein, sofern eine Kaskoversicherung besteht, es gilt Vertragsrecht. Ihre Versicherung hat hier “Weisungsrecht” somit hat die Versicherung die Schadensteuerung. Anders als im Schadenersatzrecht gibt die Versicherung hier den Ton an, der Einfluss hier ist so ziemlich begrenzt im gegensatz zum Haftpflichtschadenfall. Ihre eigene Kfz-Versicherung wird in Anspruch genommen, eine Hochstufung Ihres Versicherungsbeitrags wird erfolgen.

 

Kfz Haftpflichtschaden und  Kfz Kaskoschaden Teilschuld?

 

Tragen Sie eine Teilschuld an einem Autounfall? Hier besteht die Möglichkeit, beide genannten Konstellationen, Haftpflicht- sowie Kaskoversicherung einzusetzen. Ihre Schäden am Fahrzeug reguliert die gegnerische Kfz Haftpflichtversicherung anteilig nach einer Quote. Die Schäden des Unfallgegners werden von Ihrer Haftpflichtversicherung teilweise nach Quote reguliert.

Das hat zur Auswirkung, dass Ihr Haftpflichtversicherungsbeitrag hochgestuft wird. Wenn Sie den offenen Teil Ihres eigenen Schadens reguliert haben möchten, kann die eigene Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden. Auch hierdurch erhöht sich Ihr Vollkaskoversicherungsbeitrag.

Das beauftragen eines unabhängigen Gutachter können Sie veranlassen. Nach Quotenvorrecht, werden die Kosten dafür gedeckt. Wenn Sie die Vollkaskoversicherung nicht in Anspruch nehmen oder keine haben, reguliert die gegnerische Haftpflichtversicherung nach Quote nur einen Teil der Gutachtenrechnung, der restliche Betrag geht hier zu Ihren Lasten.

 

Bagatellschadengrenze 750 bis 1.000 Euro (Stand 2021)

 

Haben Sie bei einem Autounfall nur kleinere Schrammen oder Kratzer erlitten? Dann handelt es sich hierbei in der Regel um einen Bagatellschaden. Dieser liegt immer dann vor, wenn das Fahrzeug nur einen minimalen Schaden davongetragen hat und die Schadenshöhe zwischen 750€ bis maximal 1.000€ liegt. Empfehlenswert in diesem Fall – holen Sie sich, aus der Reparatur Werkstatt, einen Kostenvoranschlag und reichen diesen bei Ihrer Versicherung ein. Die Kosten trägt die gegnerische Versicherung.

 

Vorschäden I Altschäden

Bekannte Vorschäden – Vorschäden die am Fahrzeug vorhanden sind

Ein Vorschaden ist eine reparierte Beschädigung an einem Fahrzeug. Sie ist meist bei einem vorherigen Verkehrsunfall entstanden. Allerdings zählen auch selbst verursachte Schäden, die bereits instand gesetzt wurden, zu einem Vorschaden.

Die Beurteilung dieser Vorschäden ist von besonderer Bedeutung, da die Güte der Instandsetzung und der Umfang des vorgelegenen Schadens Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert, den Restwert sowie die Ermittlung einer merkantilen Wertminderung durch den jetzt interessierenden Schaden haben kann.

 

Altschäden – Altschäden die am Fahrzeug vorhanden sind

Altschäden sind Schäden am Fahrzeug, die noch nicht Instand gesetzt wurden. Sie sind augenscheinlich erkennbar und dementsprechend  Fotodokumentarisch im Gutachten festzuhalten.

Altschäden haben in jeden Fall Einfluss auf den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und eine mögliche merkantile Wertminderung. ):

 

Weitere Schäden nach einem Unfall

Falls Sie weitere Schäden erlitten haben, so müssen Sie Ihre Ansprüche nachweisen.

Außer der technischen Schäden am Fahrzeug, gibt es noch weitere Schadenersatzansprüche, die anfallen können. Einige sind Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.Ihre Ansprüche nach einem Unfall:

Anwaltskosten

Mietwagen / Nutzungsausfallkosten

Abschlepp- und Bergungskosten

Sachschäden am Fahrzeug

Entsorgungskosten

Arztkosten

Sachverständigenkosten

Folgeschäden

Standgebühren

Ab- und Anmeldekosten

Schäden an Gegenständen (Handy, Kindersitz, Ladung, etc.)

Personenschäden (Schmerzensgeld)

Wiederbeschaffungskosten (bei Totalschäden)

Finanzierungskosten


Sind die Voraussetzungen für ein Schadengutachten gegeben? Dann Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl. Durch das detaillierte Schadengutachten werden Ihre Ansprüche nachgewiesen. Ein unabhängiger Gutachter hat kein Eigeninteresse und ist somit unparteiisch, es bringt Transparenz und die größte Sicherheit in der Abwicklung des Schadens.

In jedem Fall ist es empfehlenswert über einen Rechtsbeistand nachzudenken. Als persönliche Interessenvertretung übernimmt der Rechtsanwalt die Ermittlung des konkreten Umfangs Ihrer Schadensansprüche und sorgt zugleich für Waffengleichheit zwischen Ihnen als Geschädigter ohne jegliche Kenntnisse und dem Versicherer als Meister in der Schadensregulierung. 

Alle Vorteile im Überblick